Behandlungsangebot

Was sind die ersten Schritte?
Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, dass Sie bei uns mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben sind, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir ein vertrauliches Erstgespräch.
Behandlungsablauf
Psychotherapeutische Sprechstunde (nur bei gesetzlicher Krankenversicherung)
Es wird gemeinsam geklärt, ob Sie eine Psychotherapie oder eine Akuttherapie benötigen oder ob Ihnen mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann.
Akutbehandlung (nur bei gesetzlicher Krankenversicherung)
Die Akutbehandlung umfasst 24 Sitzungen im Umfang von mindestens 25 Minuten und soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Dabei sollen Sie so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen eine andere ambulante, teil- oder vollstationäre Maßnahme empfohlen werden kann. Sollte eine Akutbehandlung nicht ausreichend sein, so kann danach eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie notwendig werden.
Probatorische Sitzungen
Sollte eine Psychotherapie notwendig sein, finden probatorische Sitzungen statt, die der weiteren Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie darüber die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden treffen wir gemeinsam die Entscheidung, ob eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie notwendig ist.
Therapie
Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen beginnt der veränderungsbezogene Teil der Therapie. Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden.
Es kann eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden.
Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner oder der Partnerin, stattfinden.