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Kostenträger

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Gesetzliche Krankenkassen 

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen, dafür benötigen wir einmal im Quartal Ihre Krankenkassenkarte. Über das Antragsverfahren klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch auf.

Private Krankenversicherungen 

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Es kann je nach Vertrag jedoch erhebliche Unterschiede geben, weshalb Sie sich frühzeitig über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen informieren sollten. 

Beihilfe 

Die Behandlungskosten werden gemäß dem Beihilfeanteil erstattet, der verbleibende Anteil wird in der Regel von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Über das Antragsverfahren klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch auf.

 

Gesetzliche Unfallversicherungen 

Gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen) können im Zusammenhang mit Unfallfolgen als Kostenträger in Frage kommen, beispielsweise im Rahmen eines Arbeitsunfalls. 

Selbstzahler 

Für Selbstzahler erfolgt die Kostenstellung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Betrag für eine Therapiesitzung von 50 Minuten beläuft sich entsprechend der GOP 870 derzeit auf 100,55€ (Stand Jan. 2022).

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